1.0)
VERTRAGSABSCHLUSS Ein Vertrag kommt erst
durch schriftliche Bestätigung
zustande. Bis dahin sind alle
unsere Angebote freibleibend und
es bedürfen sämtliche
Aufträge, Vereinbarungen,
mündliche Abmachungen, ect. Der
schriftlichen Form
2.0)
LAUFZEIT
Kündigungen sind
mittels eingeschriebenen Brief
mit einer einmonatigen Frist zum
Monatsende möglich.
3.0)
ENTGELT
Bei mehreren
Hauseigentümern haften alle für
Verpflichtungen aus diesen
Vertrag zur ungeteilter Hand.
Für den Fall, dass der
Hausverwalter nicht Namen und
Adresse der Hauseigentümer bei
Vertragsabschluss bekannt gibt,
haftet er neben diesen als Bürge
und Zahler.
3.01) Im Falle einer
Veräußerung der Liegenschaft
oder bei Wechsel der
Hausverwaltung ist der
Auftraggeber für eine
ordnungsgemäße Kündigung des
Vertrages zuständig und
verantwortlich.
3.02) Die Preise gelten
als veränderlich und richten
sich nach den derzeitigen
Kollektivvertrag des
Reinigungspersonals. Das Entgelt
kann ohne Vertragskorrektur
automatisch an diesen Index
angepasst werden.
4.0)
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnung wird
Mitte des Monats gestellt und ist
bis 08. des Folgemonats netto
ohne Abzug zu begleichen. Bei
Zahlungsverzug ve rrechnen wir
12% Verzugszinsen per Monat
Die Zahlung
erfolgt nach Erhalt der Rechnung
(einmal im Monat im Voraus) ohne
Skonto.Änderungen können
jederzeit erfolgen - dazu bedarf
es einer schriftlichen
Information.
5.0)
LEISTUNGSVERPFLICHTUNG
Die Reinigung gilt nur
für normale Verschmutzung.
Reinigungen nach Handwerkern usw.
werden nach Aufwand gesondert
verrechnet. Abtransport diverser
Materialien Kartons, Verpackung
oder Schutt erfolgt nur gegen
extra Bestellung und Verrechnung.
Das von uns festgesetzte
Monatliche Entgelt ist eine
Pauschale für das gesamte
Objekt, bei vorübergehender
Flächeneinschränkung aufgrund
von Bauarbeiten ect. ist kein
Preisnachlaß möglich. Die Art
der Reinigung wird auf einer
Kontrollliste dokumentiert.
5.01) Der
Reinigungszustand wird in
regelmäßigen Abständen (
monatlich) überprüft. Wünsche
und Beschwerden sind direkt an
das Büro zu richten.
5.02) Nicht
wasserlösliche Flecken (Teer ,
Lacke, ect.) die nicht mit
üblichen Allzweckreinigern
entfernbar sind müssen mit
Spezialmitteln bearbeitet werden
und können nur auf Regiebasis
verrechnet werden.
5.03) Reinigungen von
ekelerregenden Verschmutzungen
werden extra verrechnet.
5.04) Sämtliche
erforderlichen Geräte,
Materialien und Maschinen sind im
Preis inbegriffen.
5.05) Kontrolle und
Austausch der Beleuchtungskörper
erfolgt im Zuge der Reinigung,
jedoch nur bei Lampen die mit
einer 5-stufigen Leiter
erreichbar sind.
6.0)
Schlüssel
Der Auftragnehmer
benötigt von allen versperrten
Räumen, die zur Reinigung
übergeben werden, 2 Schlüssel.
Schüssel müssen kostenlos zur
Verfügung gestellt werden. Bei
Verlust eines Schlüssels wird
nur Ersatz des Einzelschlüssels
geleistet.
7.0)
ARBEITSZEITEN
Soweit nicht anders
vereinbart, gilt der
Leistungszeitraum werktags
zwischen 7.00 und 19.00
8.0)
GEHSTEIG
Die Kehrung des
Gehsteiges, Hofes so diese einen
Vertragsgegenstand darstellen,
erfolgt nur an
niederschlagsfreien Tagen und
wenn keine Frostgefahr besteht.
Das Streumaterial muß nach
Aufbringung cirka 10 Tage liegen
bleiben.
9.0)
Gerätebereitstellung
Falls erforderlich
behalten wir uns das Recht vor
unsere Materialien ( Streumittel,
Schneefräse, Rasenmäher ect.)
in der zu betreuenden Anlage zu
deponieren. Fläche muß zur
Verfügung gestellt werden.
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